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Neuer
Vorstand auf Mitgliederversammlung am 19.3.2010 gewählt: Auf
der Mitgliederversammlung wurden folgende Mitglieder in den
Vorstand gewählt: (22.3.2010)
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Notzeit: Bekanntmachung des Endes der Notzeit gemäß § 32 des Niedersächsischen Jagdgesetzes Der Kreisjägermeister hat am 1.3.2010 das Ende der Notzeit bekannt gegeben. Uelzen, den 1.3.2010
Der
Landrat ---------------------------
(vgl. dazu Artikel AZ vom 12.Feb. 2010 und Stichwort Notzeit)
(12.Feb.2010)
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Änderungen in den Niedersächsischen Jagdzeiten: Ab Juni 2008 treten die neuen Jagdzeiten in Kraft. Zu beachten ist jedoch, dass §2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b erst ab 1. Juli 2008 in Kraft tritt! Nachzulesen ist die neue Verordnung vom 23.5.08 hier: Neue Jagdzeiten Niedersachsen - hier klicken:
(Juni
2008) |
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Änderung im Waffengesetz : Neues Waffenrecht seit 26.03.2008 in Kraft Anscheinswaffen
: Messer
: Wesentliche
Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen
: Erben
: Vorderschaftsrepetierflinten
: Wechsel-
und Austauschläufe, Wechselsysteme und –trommeln : Regelung
zum Transport von Waffen : Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
Link zum Auszug aus dem Bundesgesetzblatt (Gesetzestext): hier klicken |
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Jagdverwaltungsprogramm: Zugang und Infos dazu erhält man hier: hier klicken: |
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Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften verabschiedet vgl. dazu: Nds. GVBl. Nr. 40/2007, (ausgegeben am 16.12.2007) Der Niedersächsische Landtag hat mit den Stimmen der Landtagsfraktionen von CDU und FDP am 12. Dezember 2007 das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Mit dieser Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes schöpft das Land den neuen Gestaltungsspielraum nach der Föderalismusreform aus. Die wesentlichen Änderungen : - Nilgans Die Nilgans wird in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. - Änderung der Schonzeiten Mit der Änderung der Ermächtigungsgrundlage für die Regelung von Schonzeiten wird für das Land die Möglichkeit eröffnet, flexible Regelungen zu treffen und Jagdzeiten nicht nur zu verkürzen, sondern ggf. auch zu verlängern oder ganzjährige Schonzeiten abweichend vom Bundesrecht einzuführen. Ferner können die Jagdbehörden bei den Landkreisen im begründeten Einzelfall Schonzeiten aufheben aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung, des Artenschutzes oder zum Erlegen von krankem Wild. Ebenso können die unteren Jagdbehörden in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen dazu erteilen, Federwild aus Gründen des Naturschutzes oder zu wissenschaftlichen Zwecken zu fangen, zu töten oder Eingriffe in Gelege vorzunehmen - Füttern und Kirren von Wild Die bisherige „Verordnung über das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft" (BSE-Problematik) wird in das Gesetz aufgenommen. Die alte Verordnung wird damit entbehrlich. Gleichzeitig wird diese Vorschrift neu gefasst: § 33a Futtermittel ''Das Füttern und Kirren des Wildes mit proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere, Fischen, Fischteilen oder proteinhaltigen Erzeugnissen von Fischen oder Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, ist verboten. Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen Aufbrüche und Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden.“ -
Wattenjagdbezirke (30.1.2008)
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Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. verteilt, unter dankenswerter amtlicher Mithilfe der Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, eine kurzgefasste Infobroschüre zum Wolf, die auch zum Download (830 KB) zur Verfügung steht. Da in diesem Jahr auch die dreijährigen Jagdscheine gelöst werden, wird diese Broschüre den neu gelösten Jagdscheinen beigelegt, um alle Jäger des Landkreises zu erreichen. Dieser Flyer behandelt den rechtlichen Status des Wolfes und bittet die örtlichen Jäger um Mithilfe bei der Erfassung von Wolfshinweisen. Die Hinweismerkmale sind nur sehr kompakt dargestellt, können aber Anhaltspunkte für eine evtl. Anwesenheit des Wolfes geben, so dass diesen Hinweisen dann ggf. im Detail nachgegangen werden kann. Jäger und Revierinhaber des Landkreises nehmen wie kaum eine andere Personengruppe die Verantwortung für Lebensraum und Arten in ihren Jagdbezirken wahr und sind unverzichtbar in einem Wolfsmonitoring und bei der sachlichen Aufklärung und Information über den Wolf. (2.1.2008)
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Erstmitglied
---> Euro 53,00 (statt
bisher Euro 45,00 )
Wir bitten unsere Mitglieder, ab/für 2008 ihre Daueraufträge bzw. ihre Überweisungen auf diesen neuen Betrag umzustellen. Ebenso ist bitte zu beachten, dass das Geschäftsjahr am 1.Januar eines jeden Jahres beginnt. (Die Erhöhung ergibt sich aus der in Hannover beschlossenen Erhöhung des an den LJN bzw. DJV abzuführenden Betrages.) |
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Die Entwicklungen im
Zusammenhang mit der Wiederbesiedelung angestammter Lebensräume
von Wolf und Luchs sind im Landkreis Uelzen hoch aktuell. Am 2.11.2007 wird Gesa Kluth vom Wildbiologischen Büro Lupus aus Spreewitz in der Lausitz zu diesem Thema sprechen.
Das Wildbiologische Büro
Lupus ist von Beginn an in die Entwicklungen und das Monitoring
der ersten Wölfe in Deutschland eingebunden. Die BfN-Studie
„Leben mit Wölfen“, die auch als Download auf
der Homepage der Jägerschaft zur Verfügung steht, ist
von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt erarbeitet worden.
Ein weiterer Vortrag,
der dieses Thema mit jagdlichem Schwerpunkt zum Inhalt hat, wird
Bruno Hespeler am 19.11.2007 halten. Bruno Hespeler hat es wie
kaum ein anderer verstanden, konstruktive Kritik an überholten
Auswüchsen der Jagd und ihren Verbandsstrukturen zu üben.
Das Vortragsthema lautet „Zum Abschuss freigegeben ! – Wolf und Luchs oder die Glaubwürdigkeit der Jäger ?“
Auch dieser Vortrag wird
jägerisches Selbstverständnis, Anspruch und
Wirklichkeit im Zusammenhang mit Wolf und Luchs einer kritischen
Betrachtung unterziehen.
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AG
Junge Jäger in der Jägerschaft Uelzen ins Leben
gerufen Weitere Infos unter: AG Junge Jäger (Juni 2007) |
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Lebensraum
Brache: Bundesrat beschließt neue Bestimmungen (Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.)
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Kormoranverordnung
Die
Kormoranverordnung und die Verordnung zur Änderung der
Kormoranverordnung finden Sie hier.
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Wolfsichtung
bestätigt!
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Der Jahresbericht , der auf der Mitgliederversammlung am 23.3.2007 im Kurhaus Bad Bevensen als Power-Point-Vortrag den Mitgliedern vorgetragen wurde, und ebenso der Streckenbericht sind hier nochmals nachlesbar:
Jahresbericht Jagdjahr 2006/2007 (ca. 3,5 MB – pdf-Format) Streckenbericht 2006/2007 (ca. 1,5 MB – pdf-Format) (Die
verlinkten Dateien liegen im pdf-Format vor und benötigen
zum Lesen den Acrobat Reader)
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