Aktuelles



Themen


Tollwut - Überwachungsprogramm vom LaVes - (Feb. 2012 )

Aujeszkysche Krankheit - Merkblatt vom LaVes - (Jan. 2012 )

FAQs zum neuen Hundegesetz (Juni 2011)
(Quelle: LJN)

Wolf im Raum Bienenbüttel geortet (Juni 2011)

Ende Aneignungsverzicht - Wiederaufnahme der Entsorgung des verunfallten Wildes (3/2011)

Bekanntmachung – Abschussregelung – Hegeschau (13.Dez.2010)

Änderungen bei der Trichinenprobenentnahme (Sept. 2010)

Amtliche Bekanntmachung – Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild .... (Mai 2010)

Neuer Vorstand auf Mitgliederversammlung gewählt (20.3.2010)

Kreisjägermeister verkündet das Ende der Notzeit! (1.3.2010)

Aneignungsverzicht auf Fallwild beschlossen(18.Dez.2009)

Funkortungssysteme für Hunde(14.Dez.2009)

Liste der dienstbereiten Tierärzte im LK Ue und Umgebung (Okt.2009)


Vortragsveranstaltung zum Thema Hund - am 7.Okt. 2009 (Sept.2009)


Staupe im Landkreis Uelzen - Staupe bei Füchsen (Aug.2009)

Verkehrssicherung / Beschilderung bei Bewegungsjagden (26.11.2008 – siehe auch Stichworte->V)

Hubertusmesse 8.Nov. 2008  18.00 Uhr - Bad Bodenteich

Veterinäramt zieht um (Juli 2008)

Uelzener Jagdhornbläser beim Landeswettkampf mit neuer Bestnote (Juli 2008)

Änderung Jagdzeiten zum Juni bzw. Juli 2008 (Juni 2008)

Änderung im Waffengesetz zum 26.3.2008 (Apr.2008)

Hygieneschulung (April 2008)

Leben mit Wölfen in Niedersachsen- Leitfaden für den Umgang
mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland (Mar 2008)

Jagdschein in Ue bargeldlos verlängerbar (Feb.2008)

Jagdverwaltungsprogramm / Statistik

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften (Niedersachsen)
Bekanntmachung
(30.Jan.08)

Infobroschüre Wolf
der Jägerschaft Uelzen und
der Jagdbehörde des Landkreises Uelzen – (2.Jan.2008)

Wolfabschuß Gartow - Pressemitteilung (16.Dez.2007)

Mitgliedsbeiträge – Erhöhung 2008 (Dez.2007)


Wildschweinepest-Monitoring 2007 (31.10.2007)

Kormoranverordnung verlängert (30.10.2007)

Vortragsankündigung
„ Erfahrungen mit Wölfen am Beispiel der Lausitz“

Zum Abschuss freigegeben ! – Wolf und Luchs oder die Glaubwürdigkeit der Jäger ?“
Vorträge aus jagdlicher und wildbiologischer Sicht

(Sept.2007)

Verstärkte Bejagung des Schwarzwildes (Aug 2007)

Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben (4.Juli 07)

Ergänzende Verordnung zur Wildbrethygiene ( Papier des DJV vom 7/2007)

Mulchverpflichtung auf Flächen mit EU-Direktzahlungsförderung aufgehoben (6.7.2007)

AG Junge Jäger in der Jägerschaft Uelzen ins Leben gerufen (30.Juni07)

Wolfssichtung bestätigt (22.5.07)

Impressionen vom Jägertag am 20.5.07 in Hösseringen (22.5.07)

Jahresbericht und Streckenbericht anläßlich der Mitgliederversammlung vom März 2007 (28.3.07)

Trichinenuntersuchung

ADAC-Duftzaun

Aufstallungsverpflichtung bei Geflügel

Brache: Mähen/Mulchen...

Presseerklärung und Projektskizze für das Rotwildprojekt im östlichen Niedersachsen

Nachtjagdverbot für Rotwild

Tag des offenen Hofes in Mehre am 25.Juni 2006









Der Wolf ist im Hegering Bienenbüttel angekommen.

In der vorletzten Woche wurde die mit einem GPS-Halsband markierte Wölfin "Zora" aus der Lausitz bei Ihrer Wanderung von Lüneburg nach Lüchow-Dannenberg mit einem Bestätigungspunkt nördlich von Bienenbüttel geortet. Von dem markierten Wolf wird alle 4 Stunden der Standort ermittelt. 

(7.6.2011)










Neuer Vorstand auf Mitgliederversammlung am 19.3.2010 gewählt: Auf der Mitgliederversammlung wurden folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt:
1. Vorsitzender: Gernot Magyar, Stellvertreter: Jürgen Koch, Schriftführerin: Bettina Heukamp, Schatzmeister: Dr. Matthias Freistedt.
Unter der Rubrik »Erreichbarkeiten« sind Adresse und Telefonnummern zu finden.
Die Umstellung der Homepage erfordert etwas Zeit, daher bitten wir Sie um Entschuldigung, wenn noch nicht alle Daten ergänzt /geändert sind.

(22.3.2010)

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Notzeit: Bekanntmachung des Endes der Notzeit gemäß § 32 des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Der Kreisjägermeister hat am 1.3.2010 das Ende der Notzeit bekannt gegeben.

Uelzen, den 1.3.2010


Landkreis Uelzen

Der Landrat
Dr.Elster

---------------------------

Notzeit: Der Kreisjägermeister hat für den gesamten Landkreis Uelzen die Notzeit bekannt gegeben. Alle Jagdpächter sollen somit ab sofort das Wild artgerecht füttern.




(vgl. dazu Artikel AZ vom 12.Feb. 2010 und Stichwort Notzeit)

(12.Feb.2010)
(Alle Angaben wie immer ohne Gewähr)



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Funkortungssysteme für Hunde: Einsatz von Funkortungssystemen für Hunde: Sollten nicht zugelassene Geräte, welche Frequenzen nutzen, für die es keine Betriebsgenehmigung gibt, verwendet werden, so möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung dieser Geräte zur Zeit leider noch illegal ist, so dass besonders im Bereich von militärischen genutzten Regionen sowie in der Nähe von Flugplätzen eine Erfassung dieser Signale evtl. gegeben ist. Desweiteren sind Termine für Jagden in Bundes- und Landesforsten unter Umständen „öffentlich“, so dass auch hier Kontrollen nicht ausgeschlossen werden können.

(Dez. 2009)

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Veterinäramt: Ab Montag, den 7.Juli 2008 bezieht das Veterinäramt Uelzen die neuen Dienstgebäude (ehem. Telekom-Räumlichkeiten) unter der Adresse:

Nothmannstraße 34 - 29525 Uelzen
Telefon: 0581 – 97 35 23 0
Fax: 0581 – 97 35 23 30

Trichinenproben können montags und freitags von 8 bis 9 Uhr an der neuen Adresse abgegeben werden.

(Juli 2008)
(Alle Angaben wie immer ohne Gewähr)

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Staupe im Landkreis Uelzen:
Staupe-Virusinfektion bei Füchsen

Anfang August 2009 wurde der erste Fall von Staupe bei einem Fuchs im Landkreis Uelzen nachgewiesen. Es handelt sich hierbei um ein Tier, dass in der Stadt Uelzen aufgegriffen wurde und von einer ortsansässigen Tierärztin nach der Tötung zur Untersuchung gebracht wurde. Im Nachbarkreis Lüneburg sind in den letzten Wochen  bisher sechs bestätigte Fälle von Staupe bei Füchsen aufgetreten. Mit der zu vermutenden Ausbreitungsneigung ist in naher Zukunft auch mit einem weiteren Auftreten im Landkreis Uelzen zu rechnen.  Es handelt sich hierbei um eine häufig tödlich verlaufende Virusinfektion, die nicht nur bei fleischfressenden Wildtieren wie Fuchs, Dachs, Marder, Waschbär und Wolf  auftritt, sondern auch bei Hunden und Frettchen vorkommt. Das Canine Staupevirus, das eng mit dem Masern-Virus des Menschen verwandt ist, war auch für das massive Seehundsterben im Jahr 2002 verantwortlich. Eine Übertragung von Tier auf den Menschen findet nicht statt. Die erkrankten Wildtiere zeigen häufig die nervöse Form der Staupe mit Symptomen wie Verlust der natürlichen Scheu, Schläfrigkeit, Bewegungsstörungen, Lähmungen, oder auch Aggressivität. Weitere klassische Anzeichen  sind  eitriger Augenausfluß,  Lungenentzündung und Magen-Darm-Beschwerden.

Die Füchse liefen zum Teil taumelnd und desorientiert durch die Ortschaften. Beobachten Sie solche Verdachtsfälle ebenfalls in Ihren Revieren, sollte ggf. eine Untersuchung, nach Absprache und unter Einbeziehung des Veterinäramtes Uelzen (Tel.: 0581/97352310), in Hannover erfolgen.

Die Übertragung erfolgt durch Speichel, Nasen- und Augensekret, Kot und Urin infizierter Tiere. Besonders im  Frühsommer dringen die Füchse mit der Aufzucht ihrer Jungtiere vermehrt in die Dörfer ein. Die Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildtier und Haushund steigen. Häufig bedienen sich Füchse zum Beispiel an den offenen Hundenäpfen, in denen sie leckere Futterreste finden. Da Fuchs und Marder als Erregerreservoire dienen, wobei Alttiere nicht immer erkranken, sollten Sie auch für die Hunde, die nicht direkt am Fuchs jagen, dringend den Impfstatus im Hinblick auf Staupe überprüfen. In dem Impfausweis steht der Buchstabe S auf dem Impfstoffaufkleber für die jährlich zu wiederholende Staupeimpfung. Die Erkrankung  verläuft beim nicht geschützten Jagdhund, trotz intensiver Medizin, leider auch häufig tödlich.

 

Dr. D. Remien
Hegeringleiter
Bienenbüttel



(Aug. 2009)
(Alle Angaben wie immer ohne Gewähr)

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Änderungen in den Niedersächsischen Jagdzeiten: Ab Juni 2008 treten die neuen Jagdzeiten in Kraft.

Zu beachten ist jedoch, dass §2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b erst ab 1. Juli 2008 in Kraft tritt!

Nachzulesen ist die neue Verordnung vom 23.5.08 hier: Neue Jagdzeiten Niedersachsen - hier klicken:

(Juni 2008)
(Alle Angaben wie immer ohne Gewähr)

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Änderung im Waffengesetz : Neues Waffenrecht seit 26.03.2008 in Kraft

Anscheinswaffen :
Täuschend echt aussehende Kopien von Waffen, so genannte Anscheinswaffen und gefährliche Messer dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden.

Messer :
Hieb-
und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge gleich welcher Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mehr geführt werden. Das gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, z. B. Waidblatt auf der Jagd.

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen :
Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen  sind künftig gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Das Gesetz findet auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung.

Erben :
Bisher brauchten Erben grundsätzlich kein eigenes Bedürfnis zum Besitz ererbter Waffen. Künftig brauchen Erben dann kein eigenes Bedürfnis nachzuweisen, wenn sie die Waffe von einem dazu autorisierten Waffenhersteller oder -händler durch ein Blockiersystem, das in den Lauf eingebracht wird, unbenutzbar machen lassen. Die Pflicht gilt nicht für Erben, die ein eigenes Bedürfnis haben, d. h. z.B. für Jäger.

Vorderschaftsrepetierflinten :
Vorderschaftsrepetierflinten bei denen an Stelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind ab 1. Oktober 2008 verboten. Erwerb, Besitz und Führen sind ab diesem Zeitpunkt strafbar.

Wechsel- und Austauschläufe, Wechselsysteme und –trommeln :
Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechselsystemen und -trommeln ist für Inhaber von Waffenbesitzkarten erlaubnisfrei, der Besitz dagegen erlaubnispflichtig. Personen, die solche Systeme am 1. April 2008 bereits besitzen, müssen diese bis 30. September 2008 in eine
Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Regelung zum Transport von Waffen :
In einer Reihe von Fällen macht das Waffengesetz den erlaubten Transport bereits bisher davon abhängig, dass die Waffe nicht zugriffsbereit geführt wird:
Nicht-Jagdfahrten : Auf allen Nicht-Jagdfahrten (zum Schießstand, zum Büchsenmacher u. ä.) muss die Waffe zukünftig in einem verschlossenen Behältnis (z. B. abgeschlossener Waffenkoffer) "transportiert" werden.
Fahrten von und zur Jagd :Beim Führen der Schusswaffe auf Fahrten von und zur Jagd darf die Waffe weiterhin zugriffsbereit sein. Sie muss aber vollständig entladen sein. Das gilt auch für mitgeführte Kurzwaffen.

Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.



Link zum Auszug aus dem Bundesgesetzblatt (Gesetzestext): hier klicken

(Apr. 2008)

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Jagdscheine bargeldlos verlängern: Neues Angebot der Kreisverwaltung Uelzen: Nach Bericht der AZ vom 27.2.08 können Jagdscheininhaber, die diesen in Uelzen verlängern wollen, dies bei einem Besuch der Kreisverwaltung zukünftig bargeldlos (EC-Cash) machen. Die Gebühren für einen 1-jährigen Jagdschein belaufen sich auf 60 Euro, für einen 3-jährigen Jagdschein auf 160 Euro.
Ebenso können Inhaber von Waffenbesitzkarten und Sprengstoff-Erlaubnisscheinen künftig bargeldlos zahlen.

(Feb. 2008)

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Jagdverwaltungsprogramm: Zugang und Infos dazu erhält man hier: hier klicken:

(Feb. 2008)

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Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften verabschiedet

vgl. dazu: Nds. GVBl. Nr. 40/2007, (ausgegeben am 16.12.2007)

Der Niedersächsische Landtag hat mit den Stimmen der Landtagsfraktionen von CDU und FDP am 12. Dezember 2007 das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Mit dieser Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes schöpft das Land den neuen Gestaltungsspielraum nach der Föderalismusreform aus.

Die wesentlichen Änderungen :

- Nilgans

Die Nilgans wird in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen.

- Änderung der Schonzeiten

Mit der Änderung der Ermächtigungsgrundlage für die Regelung von Schonzeiten wird für das Land die Möglichkeit eröffnet, flexible Regelungen zu treffen und Jagdzeiten nicht nur zu verkürzen, sondern ggf. auch zu verlängern oder ganzjährige Schonzeiten abweichend vom Bundesrecht einzuführen. Ferner können die Jagdbehörden bei den Landkreisen im begründeten Einzelfall Schonzeiten aufheben aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung, des Artenschutzes oder zum Erlegen von krankem Wild. Ebenso können die unteren Jagdbehörden in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen dazu erteilen, Federwild aus Gründen des Naturschutzes oder zu wissenschaftlichen Zwecken zu fangen, zu töten oder Eingriffe in Gelege vorzunehmen

- Füttern und Kirren von Wild

Die bisherige „Verordnung über das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft" (BSE-Problematik) wird in das Gesetz aufgenommen. Die alte Verordnung wird damit entbehrlich. Gleichzeitig wird diese Vorschrift neu gefasst:

§ 33a Futtermittel ''Das Füttern und Kirren des Wildes mit proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere, Fischen, Fischteilen oder proteinhaltigen Erzeugnissen von Fischen oder Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, ist verboten. Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen Aufbrüche und Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden.“

- Wattenjagdbezirke
Die Regelung über die Wattenjagdbezirke wird vereinfacht. Bisher vorgesehene Verordnungsermächtigungen werden mangels Erforderlichkeit gestrichen. Die Wattenjagd unterliegt im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer den im Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer" beschriebenen Beschränkungen. Diese spezialgesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.

(30.1.2008)



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Neue Infobroschüre über Wölfe

Die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. verteilt, unter dankenswerter amtlicher Mithilfe der Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, eine kurzgefasste Infobroschüre zum Wolf, die auch zum Download (830 KB) zur Verfügung steht.

Da in diesem Jahr auch die dreijährigen Jagdscheine gelöst werden, wird diese Broschüre den neu gelösten Jagdscheinen beigelegt, um alle Jäger des Landkreises zu erreichen.

Dieser Flyer behandelt den rechtlichen Status des Wolfes und bittet die örtlichen Jäger um Mithilfe bei der Erfassung von Wolfshinweisen.

Die Hinweismerkmale sind nur sehr kompakt dargestellt, können aber Anhaltspunkte für eine evtl. Anwesenheit des Wolfes geben, so dass diesen Hinweisen dann ggf. im Detail nachgegangen werden kann.

Jäger und Revierinhaber des Landkreises nehmen wie kaum eine andere Personengruppe die Verantwortung für Lebensraum und Arten in ihren Jagdbezirken wahr und sind unverzichtbar in einem Wolfsmonitoring und bei der sachlichen Aufklärung und Information über den Wolf.

(2.1.2008)



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.Pressemitteilung zum Wolfsabschuss bei Gartow, Lüchow-Dannenberg

Am  Nachmittag des 15.12.2007 wurde ein 37 Kg schwerer Wolfsrüde vorsätzlich von mehreren Jägern im Verlauf einer Gesellschaftsjagd beschossen und schließlich mit einem Fangschuss illegal erlegt.




Der Wolf ist nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 BNatSchG besonders und streng geschützt, da er in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sowie in Anhang IV der FFH-RL (92/43/EWG) genannt ist.


Es gelten deshalb die Zugriffs-, Stör- und Besitzverbote des § 42 BNatSchG. Ausnahmen von diesen Verboten sind nur im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG bzw. § 62 BNatSchG zulässig. Hierfür sind die Regierungen als höhere Naturschutzbehörde zuständig.

Der Wolf unterliegt zudem dem Vermarktungsverbot des Art. 8 Abs. 1 VO Nr. 338/97, von dem nur unter den Voraus­setzungen des Art. 8 Abs. 3 VO Nr. 338/97 durch die zuständige untere Naturschutzbehörde abgewichen werden darf.

Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. Tierschutzrechtliche Anforderungen, insbesondere die des § 1 TierSchG, sind zu wahren.

Den genauen Tathergang werden die kriminalistischen Untersuchungen des LKA – Hannover klären müssen.

Bisher haben zwei Schützen zugegeben den Wolf beschossen zu haben, der ihnen angeblich bereits laufkrank in Schussweite gekommen ist.

Ihre Waffen wurden für die kriminalistische Untersuchung eingezogen.

Der Verursacher dieser Laufschussverletzung ist bisher noch nicht ermittelt worden und die Untersuchungen werden sich auf die Feststellung konzentrieren, ob die Laufschussverletzung tatsächlich dem gesunden Stück zugefügt wurde oder ein postmortales Ereignis ist.

Schlimmstenfalls ist davon auszugehen, dass auf dieser Jagd mindestens drei Teilnehmer derart eklatante Wissensmängel an gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz vorweisen und oder erhebliche wildbiologische Defizite vorweisen, dass sie nicht in der Lage sind, ihr Verhalten rechtlich einzuordnen oder einen Hund vom Wolf zu unterscheiden.

Der Wolf wies einen Einschuss auf dem Nasenrücken auf, von dem Geschossteile in den Rachenraum eindrangen und im Bereich der Vorderzähne austraten.





Der linke Vorderlauf war im Pfotenbereich zerschossen, ein weiterer Einschuss befand sich im hinteren Lendenwirbelbereich, der vierte Schuss war der Fangschuss auf die Kammer.


Spätestens seit den ersten Fotoaufnahmen des Wolfes in der Forstverwaltung Rheinmetall vom 17. Mai 2007 war bekannt, dass generell im östlichen Teil Niedersachsens mit der Anwesenheit des Wolfes gerechnet werden muss.

Diesem Umstand wurde seitens der Jägerschaft des Landkreises Uelzen versucht, durch Presseveröffentlichungen und öffentliche Vorträge Rechnung zu tragen, um einen Beitrag zur Aufklärung und zur Akzeptanz des Wolfes zu leisten.

Diese Maßnahmen blieben leider nur auf den Landkreis Uelzen beschränkt, da diese Einschätzung der Gefährdung des Wolfes durch illegale Abschüsse andernorts nicht geteilt oder versäumt wurden.

Auch im Landkreis Uelzen ist es nicht sicher ob der Wolf hier überleben wird. Gefährdet wird er nur durch den Straßenverkehr und den illegalen Abschuss.

Vermutlich verdankt er sein bisheriges Überleben im Landkreis Uelzen auch dem Umstand, dass er sich seinen Lebensraum bevorzugt in den Bundes-, Landes- und Klosterforsten und in der Forstverwaltung der Firma Rheinmetall gesucht hat, deren Verwaltungen und Mitarbeiter sich von Anfang an der Verantwortung für den Artenschutz bewußt waren, weniger dem Bemühen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen um Aufklärung und Information zum Wolf.

Die Formulierung des vorigen Absatzes hat bei einigen Lesern den Eindruck erweckt, dass die ver­antwortungsvolle Jagd­aus­übung nur in den Liegenschaften der genannten Forsten getätigt wird.

Diese Einschränkung war nicht beabsichtigt; ich stelle deshalb klar, dass – natürlich müssen auch weitere Rahmen­be­dingungen ge­geben sein - der Wolf auch überall dort überleben kann, wo sich die Jagd in den Händen aufge­klärter und ver­antwortungs­voller Menschen befindet, die sich der Verantwortung für den Artenschutz bewußt sind.

Das Bemühen der Jägerschaft des Landkreises Uelzen um Aufklärung und Information zum Wolf ist in diesem Zu­sammen­hang gleich­wohl von zentraler Bedeutung.

Klaus Bullerjahn

Diese Informationen sind jedoch allen Mitgliedern der Jägerschaft zu Verfügung gestellt worden, so dass die Hoffnung besteht, - Irrtum nicht ausgeschlossen -, dass sich alle Revier­inhaber und Jäger des Landkreises der gleichen Verantwortung bewußt sind.

In Niedersachsen wird man sich nicht mehr zurücklehnen können und illegale Wolfsabschüsse als ein brandenburgisches oder sächsisches Problem ansehen.

Der Versuch, die Tat als einen bedauernswerten Irrtum eines Einzelnen darzustellen, ist angesichts möglicher drei Schützen, die auf den Wolf geschossen haben nicht mehr glaubhaft.

Die offiziellen Stellungnahmen der Verbände werden wie gewohnt die Tat geißeln, die Organisation selbst von jeglichem Versagen freisprechen und auf die grundlegenden Erfolge des Natur- und Artenschutzes des Verbandes, zum Gemeinwohl hinweisen, wohlwissend, dass hinter diesen ausnahmslos die Leistung einiger weniger verbergen.

Der schützende Fachmann in der Natur ist angesichts dieser eklatanten Verstöße gegen den Artenschutz nur noch eine verbale Konstruktion, die ein Maß einer Selbstüberschätzung offenbart, das nur noch mit Realitätsverlust beschrieben werden kann.

16.12.2007



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.

Mitgliedsbeiträge – Erhöhung 2008
Ab 2008 erhöht sich der Beitrag für Erstmitglieder um 8,00 Euro, so dass die Beiträge nun ab 2008 wie folgt zu zahlen sind:

Erstmitglied ---> Euro 53,00 (statt bisher Euro 45,00 )
Zweitmitglied ---> Euro 23,00

Wir bitten unsere Mitglieder, ab/für 2008 ihre Daueraufträge bzw. ihre Überweisungen auf diesen neuen Betrag umzustellen. Ebenso ist bitte zu beachten, dass das Geschäftsjahr am 1.Januar eines jeden Jahres beginnt.

(Die Erhöhung ergibt sich aus der in Hannover beschlossenen Erhöhung des an den LJN bzw. DJV abzuführenden Betrages.)

(Dez.2007)

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. Vortragsankündigungen

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Wiederbesiedelung angestammter Lebensräume von Wolf und Luchs sind im Landkreis Uelzen hoch aktuell.
Daher sind im November zwei Vorträge zu diesem Themengebiet geplant.

Am 2.11.2007 wird Gesa Kluth vom Wildbiologischen Büro Lupus aus Spreewitz in der Lausitz zu diesem Thema sprechen.

Das Wildbiologische Büro Lupus ist von Beginn an in die Entwicklungen und das Monitoring der ersten Wölfe in Deutschland eingebunden. Die BfN-Studie  „Leben mit Wölfen“, die auch als Download auf der Homepage der Jägerschaft zur Verfügung steht, ist von Gesa Kluth und Ilka Reinhardt erarbeitet worden.
Damit wird eine der fachkundigsten Expertinnen auf diesem Gebiet den Vortrag mit dem Thema „Erfahrungen mit Wölfen am Beispiel der Lausitz“ zur Verfügung stellen, der inhaltlich auch Herdenschutzmaßnahmen und die jagdlichen Auswirkungen behandeln wird.
Veranstaltungsort : Gasthaus Schröder, Am Dorfplatz 4, 29593 Linden, 19.00 Uhr

Ein weiterer Vortrag, der dieses Thema mit jagdlichem Schwerpunkt zum Inhalt hat, wird Bruno Hespeler am 19.11.2007 halten. Bruno Hespeler hat es wie kaum ein anderer verstanden, konstruktive Kritik an überholten Auswüchsen der Jagd und ihren Verbandsstrukturen zu üben.
Hinter seinen Anstößen und Vorschlägen steht ein leidenschaftlicher Jäger, der seiner Zeit immer ein Stück voraus ist.

Das Vortragsthema lautet „Zum Abschuss freigegeben ! – Wolf und Luchs oder die Glaubwürdigkeit der Jäger ?“

Auch dieser Vortrag wird jägerisches Selbstverständnis, Anspruch und Wirklichkeit im Zusammenhang mit Wolf und Luchs einer kritischen Betrachtung unterziehen.
Veranstaltungsort : Hotel Wachholderheide, Dorfstr. 6, 29578 Eimke, 19.00 Uhr



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AG Junge Jäger in der Jägerschaft Uelzen ins Leben gerufen

Die Initiative ging von Katrin Wölke und Jan Hendrik Meier aus, beide Jungjäger aus der diesjährigen Jägerprüfung (2007). Sie folgten damit dem Aufruf des Vorstandes an die Jungjäger sich zu engagieren und auch auf Kreisebene eine AG Junge Jäger ins Leben zu rufen.
Mit einem Konzept und einer durchdachten Präsentation wurden sie einstimmig vom erweiterten Vorstand bestätigt und werden nun die Arbeit der AG Junge Jäger in der Jägerschaft Uelzen aufnehmen. Ziel der AG ist es, Junge Jägern im Alter von 16-35 Jahren stärker in die Jägerschaft zu integrieren und durch Nachwuchsarbeit Junge Jäger zum Engagement und Übernahme von Verantwortung  innerhalb der Jägerschaft zu bewegen.

Weitere Infos unter: AG Junge Jäger

(Juni 2007)

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Allgemeinverfügung - Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungspflicht gem. § 1 Abs. 3 Geflügel-Aufstallungsverordnung für das Gebiet des Landkreises Uelzen: (der genaue Wortlaut findet sich in der aktuellen Bekanntmachung in der AZ vom 16.Mai 2006) : Im gesamten Landkreis darf Geflügel wieder in Freilandhaltung gehalten werden; ausgenommen sind folgende Gebiete: 50 m breiter Streifen am rechten und linken Ufer der Ilmenau zw. Der Straßenbrücke K56 bei Bruchtorf bis zur Kreisgrenze Lüneburg hinter Grünhagen; ein 50 m breiter Streifen um den Jastorfer See, Im Vogelschutzgebiet Ostheide südlich von Himbergen, im Vogelschutzgebiet Große Heide bei Unterlüß und Kiehnmoor, im Naturschutzgebiet Schweimker Moor und Lüderbruch.

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter Widerrufsvorbehalt gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und kann insbes. widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen gem. §1 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 der Geflügel­aufstallungsverordnung nicht mehr vorliegen .....
Sie tritt am 16.05.2006 in Kraft und kann beim Landkreis Uelzen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Auf dem Rahlande 15, 29525 Uelzen eingesehen werden.

Die genauen Bedingungen der Freilandhaltung und deren Einschränkungen können ebenso in der amtl. Bekanntmachung oder im Veterinäramt eingesehen werden.
(vgl. AZ 16.6.06)

(Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.)



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Lebensraum Brache: Bundesrat beschließt neue Bestimmungen

DJV erzielt Teilerfolg für den Artenschutz

Landwirte, die Ackerflächen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung nehmen und so in den Genuss von Ausgleichszahlungen der EU kommen wollen, werden jetzt verpflichtet, die so genannten Bracheflächen mindestens einmal im Jahr zu mähen oder zu mulchen. Dies teilte der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) heute auf dem Bundesjägertag in Lübeck mit. Der DJV und andere Naturschutzverbände konnten erst nach intensiven Verhandlungen und Einzelgesprächen erreichen, dass eine Sperrfrist für die Pflege der stillgelegten Flächen bestehen bleibt. In der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni darf nun weder gemäht, gehäckselt oder gemulcht werden. Bisher reichte die Sperrfrist für die rund 700.000 Hektar Brache bis zum 15. Juli.

"Dass die Sperrfrist nun doch nicht wie zwischenzeitlich geplant auf den 15. Juni verkürzt worden ist, werten wir als Teilerfolg für Wildtiere und den Naturschutz", so DJV-Präsident Jochen Borchert. "Die Flächen sind oft die einzigen Rueckzugsgebiete für viele bedrohte Tierarten. Jetzt bleiben Rehe, Hasen oder seltene Bodenbrüter wie das Rebhuhn wenigstens in den Hauptbrut- und Aufzuchtzeiten geschützt."

Borchert appellierte an die Jäger, auf Verbandsebene so weit wie möglich von der Ausnahmeregelung für den Artenschutz Gebrauch zu machen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Verbände können demnach im Rahmen von Naturschutz- und Agrarumweltprogrammen entsprechende unbürokratische Vereinbarungen mit Landwirten treffen. Die Mulch- und Mähpflicht entfällt dann.


+++ vgl.:
http://www.JagdNetz.de +++

(Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.)





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Wildschweinepest-Monitoring 2007

Seitens des Veterinäramtes Uelzen werden die Jagdausübungsberechtigten gebeten, sich an einem Wildschweinepest-Monitoring zu beteiligen.

Bis zum Jahresende müssen im Rahmen des Wildschweinepest-Monitorings 2007 im Landkreis Uelzen insgesamt 59 Stück Schwarzwild (etwa 2% der Jahresstrecke) auf Schweinepest untersucht werden. In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt freundlichst um  Unterstützung.

Um den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, scheint folgende Verfahrensweise sinnvoll:

  1. Alle 13 Hegeringleiter erhalten von Veterinäramt je 10 Blutprobenröhrchen und 10 Probebegleitscheine.

  1. Die Hegeringleiter wissen am besten, wann und wo in ihrem Hegering im November größere Jagden auf Schwarzwild erfolgen werden und geben Röhrchen und Scheine sowie notwendige Informationen zur Verfahrensweise an die entsprechenden Jagdausübungsberechtigten weiter.

  1. Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, bei mindestens 5 Stück Schwarzwild je eine Blutprobe zu nehmen. Das Aufziehen des Blutes sollte sobald wie möglich nach dem Erlegen (am besten aus dem eröffneten Herzen) erfolgen; die Aufbewahrung bis zur Abgabe (max. 3 Tage) muss kühl erfolgen.

  1. Die linke Seite des Probebegleitscheins ist vom Erleger bzw. Jagdausübungsberechtigten auszufüllen.

  1. Die Proben und Scheine können dann zusammen mit den Trichinenproben bei Frau Jung in Uelzen oder Bevensen abgegeben werden; der Versand zum Untersuchungslabor erfolgt dann durch das Veterinäramt.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auch darauf hin, dass grundsätzlich alle tot aufgefundenen sowie alle auffällig krank erlegten Wildschweine auf Schweinepest untersucht werden sollen. Aus transport- und untersuchungstechnischen Gründen sollten aber nur relativ frisch verendeten Tiere bzw. die Organe (Leber, Nieren, Milz) bei über 10 Kg schweren Tieren beim Veterinäramt abgegeben werden.



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Kormoranverordnung
Die Kormoranverordnung , in der die Tötungsbefugnisse für Kormorane geregelt sind, gilt bis zum 31. Dezember 2012 unverändert fort.

Die Kormoranverordnung und die Verordnung zur Änderung der Kormoranverordnung finden Sie hier.



    
Hier gibt es den kostenlosen Download des Acrobat Readers.

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Wolfsichtung bestätigt!
Große Unruhe in den Revieren um Eimke gab es seit einigen Monaten durch die Anwesenheit eines Wolfes. Wir weisen nochmals darauf hin,  dass Vorsicht walten muss bei der Jagdschutzausübung. Eine Verwechselung mit einem verwilderten Schäferhund wäre eine Katastrophe, die nicht wieder gut zu machen ist. Den neuesten Sichtmeldungen zufolge wandert der Wolf scheinbar im Moment weiter Richtung Südosten und hält sich mittlerweile im Nachbarkreis Gifhorn auf.

Nun nach gut 10 Monaten haben wir auch den fotografischen Nachweis bekommen, dass der Wolf immer noch fast unbemerkt von uns in der Region jagt. Wenige Hinweise der Insider bestätigten seine Anwesenheit immer wieder. Am 18. Mai hat Wienfried H. ihn im ersten Morgenlicht mehrfach auf der Heide fotografiert. In den nächsten Tagen werden wir einige Fotos hier präsentieren. Wir bitten alle Revierinhaber nochmals ihre Mitjäger zu informieren und eindringlich an den Schutzstatus des Wolfes zu erinnern.

Wir können gemeinsam mit ihm jagen, ohne das unsere Interessen wesentlich beeinträchtigt werden. Schenken wir ihm den ihm vom Herrgott zugedachten Lebensraum. Fotografieren Sie ihn, wenn möglich und melden sich beim Hegering Eimke. Wir werden ihre Bilder veröffentlichen.

Informationen zum Verhalten und zur Ausbreitung des Wolfes und zum Umgang der Jäger, Förster, Revierinhaber, Landwirte und Mitmenschen mit den Wölfen gibt es bei diesem Link: hier klicken

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Bekanntmachung – Abschussregelung 2011



Nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes in der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2849) in Verbindung mit § 25 des Nieders. Landesjagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds. GVBl.S.100) beides in der z.Zt. gültigen Fassung, sind Revierinhaber verpflichtet, eine Abschussliste zu führen und auf Verlangen Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten Schalenwildes auf einer Hegeschau vorzulegen.

Ich ordne hiermit an, die Jagdstrecke 2010/11 für das Gebiet des Landkreises Uelzen zu erfassen. Beim Schalenwild nach Geschlecht und Altersklassen. Kopfschmuck und Unterkiefer des erlegten männlichen Schalenwildes sind an die von der Jägerschaft des Landkreises beauftragten Personen abzuliefern.

Nach Erstellung der Jagdstatistik sind die Trophäen zu der am 24. und 25. März 2011 im Kurhaus in Bad Bevensen stattfindenden Kreishegeschau anzuliefern.

Die Abschusslisten sind zum 31. Januar 2011 abzuschließen und bis zum 10.02.2011 beim zuständigen Hegeringleiter einzureichen.



Uelzen, den 09.12.2010 


Landkreis Uelzen
Der Landrat
- Dr. Elster -

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Tichinenprobenentnahme
Informationen zum Thema Trichinenprobenentnahme (Nachschulungsterminen – Abgabezeiten – Gebühren etc.) bietet dieser Link: (bitte anklicken)
Informationen zur Trichinenprobenentnahme -> hier klicken


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Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild:
An alle Inhaber der zu den Hegeringen 2 bis 14 gehörenden Jagdbezirke und der zu den Hochwildgemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde - soweit sie im Landkreis Uelzen liegen - gehörenden Jagdbezirke.
Aufhebung des Nachtjagdverbotes für Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) für die Hegeringe 2 bis 14 und die Hochwildhegegemeinschaften Süsing, Suderburg, Oberer Drawehn und Göhrde.
Gemäß 24 Abs. 5 Nr. des NJagdG vom 13.3.2001 (Nds.GVBl.S.100) in der zur Zeit geltenden Fassung wird allen Inhabern in o.a. Jagdbezirke zur Erfüllung des Abschussplanes und zur Verhinderung von Wildschäden erlaubt, in ihren im hiesigen Landkreis gelegenen Jagdbezirken bis zum 31.3.1010 Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) zur Nachtzeit zu erlegen.
Diese Erlaubnis erstreckt sich nur auf die für die vorgenannten Jagdbezirke bis zum 31.3.2010 erfolgte Freigabe an Rotwild (Kahlwild und Hirsche der Klasse III) unter Berücksichtigung der Jagd- und Schonzeitbestimmungen.
Aus hegerischen Gründen ist es erforderlich, den festgesetzten Abschussplan zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass führende Tiere nicht erlegt werden sollen.

Uelzen, 15. April 2005
(veröffentlicht AZ 23.4.05)

(Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.)

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Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben
Bitte beachten Sie, dass diese Verordnung für Jungtauben gilt und zeitlich beschränkt ist. --
» Jagdzeiten
Aufgrund § 26 Abs. 3 des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16.03.2001 (Nds.GVBl.S.100) in Verbindung mit § 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentl. Sicherheit und Ordnung vom 20.2.1998 (Nds.GVBl.S.101) in der zur Zeit geltenden Fassung wird verordnet:


§ 1 Zur Verhinderung von landwirtschaftl. Schäden wird für den Landkreis Uelzen die Schonzeit für Ringeltauben in der Zeit vom 16.07.2007 bis 31.10.2007 aufgehoben.
§ 2 Bei der Bejagung ist darauf zu achten, dass nur Jungtauben erlegt werden.
§ 3 Diese Verordnung tritt am 16.07.2007 in Kraft.


Uelzen, 04.Juli 2007
LANDKREIS UELZEN - Der Landrat - Dr. Elster

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Der Jahresbericht , der auf der Mitgliederversammlung am 23.3.2007 im Kurhaus Bad Bevensen als Power-Point-Vortrag den Mitgliedern vorgetragen wurde, und ebenso der Streckenbericht sind hier nochmals nachlesbar:


Jahresbericht Jagdjahr 2006/2007 (ca. 3,5 MB – pdf-Format)

Streckenbericht 2006/2007 (ca. 1,5 MB – pdf-Format)

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