Aneignungsverzicht
auf Fallwild




Der Vorstand der Jägerschaft empfiehlt seinen Mitgliedern, den Aneignungsverzicht bis auf Weiteres nicht mehr durchzuführen, da auf Grund der prekären finanziellen Lage des Landkreises zur Zeit eine Abschaffung der Jagdsteuer nicht möglich sei. Dennoch steht der Vorstand weiterhin in intensiven Verhandlungen mit dem Landkreis, um das Ziel der schrittweisen Senkung der Jagdsteuer bis hin zur Abschaffung zu erreichen. Unterstützung auf Länderebene wird angestrebt und eingefordert.

(März 2011)

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Am 17. Dez. 2009 hat der erweiterte Vorstand der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. mehrheitlich einen Aneignungsverzicht von Fallwild beschlossen.

Beginn: 20.12. 2009

(18.Dez.2009)



Erklärung zum Aneignungsverzicht von Fallwild im Zuge der Bemühungen um Abschaffung der Jagdsteuer :


In der langjährigen Diskussion um die Abschaffung der Jagdsteuer im Landkreis Uelzen wurde dem Vorstand der Jägerschaft am 20.03.2009 von der Mit­glieder­versammlung das Mandat für die nachstehende Handlungsoption erteilt:

Die Mitgliederversammlung der Jägerschaft des Landkreises Uelzen gibt dem Vorstand, befristet für drei Jahre, das Votum für die Handlungsoption, einen kreisweiten Verzicht auf das Aneignungsrecht von Fallwild sowie die Unterstützung von Monitoringmaßnahmen durchzusetzen.

Die Abstimmung hierüber erfolgt ausdrücklich unter dem Hinweis auf mögliche negative Auswirkungen für die Jägerschaft oder einzelne Mitglieder.

Diese Handlungsoption ist ausdrücklich und ausschließlich, als eine letzte Option zu sehen, die geeignet ist, die finanziellen Aufwendungen, um die der Landkreis durch die bisher erbrachten freiwilligen Leistungen der Jägerschaft entlastet wurde, zu verdeutlichen.

Die Mitglieder der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. verzichten für die Dauer von drei Jahren auf jegliche Einzelaktionen in der vor beschriebenen Form.

Falls der Handlungsbedarf erkennbar ist, diese, als Option und äußerstes Mittel gedachten, Maßnahmen durchzuführen, verpflichten sich die einzelnen betroffenen Mitglieder sich dem Votum der Versammlung zu beugen und daran geschlossen mitzuwirken.

In zwei Anschreiben an die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Uelzen wurde die Sichtweise der Jägerschaft zur Jagdsteuer dargelegt, deren Abschaffung als eine überfällige Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in vielen Bereichen des Naturschutzes und eben auch der jahrzehntelangen freiwilligen Fall­wildentsorgung zum finanziellen Vorteil des Landkreises betrachtet wird.

Dieses Anliegen wurde darüber hinaus in allen Fraktionen des Kreistages persönlich vorgestellt.

Der Antrag auf Abschaffung der Jagdsteuer wurde am 30.08.2009 gestellt, der eine schrittweise Abschaffung Steuer von 3 % jährlich bis hin zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung vorsieht.

Damit wurde die finanzielle Situation des Kreishaushaltes hinreichend berücksichtigt.

Am 08.12.2009 beschloss der Kreisausschuss eine Entscheidung über den Antrag der Jägerschaft zu vertagen.

Begründet wurde dieses mit einer Gefährdung der Bedarfszuweisung des Landes an den Landkreis, falls dieser auf Einnahmen verzichtet.

Nach Auffassung der Jägerschaft übersteigen die freiwilligen geldwerten Leistungen der Jägerschaft für den Landkreis den Betrag der Jagdsteuereinnahme bei weitem.

Allein die Fallwildentsorgung stellt nach unserer Meinung einen höheren geldwerten Vorteil als den Jagdsteuerbetrag dar.

Für einen Landkreis, der sich aus der Bedarfszuweisung des Landes finanziert, das wiederum als Nehmerland des Länderfinanzausgleichs in der Statistik auftaucht, sollte es erklärtes Ziel sein, verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen, auch wenn es sich hierbei um Landes- oder Bundesmittel handelt.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen fordert auch der Bund der Steuerzahler die Abschaffung dieser Steuer, die bereits heute in 8 Bundesländern und einigen Landkreisen nicht mehr erhoben wird.

Da seitens der Jägerschaft die diplomatischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die freiwilligen geldwerten Leistungen der Jägerschaft in keiner Weise berücksichtigt bzw. finanzmathematisch nachvollzogen werden, hat der erweiterte Vorstand der Jägerschaft Uelzen e.V. in seiner Sitzung am 17.12.2009 einstimmig beschlossen, die o.g. Handlungsoption zu nutzen, so dass vom 20.12.2009 an, bis auf Wiederruf, alle Jagdrechtsinhaber im Landkreis Uelzen aufgerufen sind, von ihrem Aneignungsverzicht auf Fallwild Gebrauch zu machen.

18.12.2009
Klaus Bullerjahn









    
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