Jungjägerausbildung



Der Jungjägerausbildungslehrgang 2011/2012
hat bereits begonnen.



Schulungsgebäude i.d.R.: Schießplatz der Jägerschaft in Linden


Terminplan des Kurses zum Erwerb eines Jagdscheines 2011/12

(Änderungen vorbehalten)

Terminplan: zum Download hier klicken







Die Jägerausbildung im Landkreis Uelzen

Jagd stellt heute hohe Anforderungen an die Jäger. Ökonomische, ökologische und juristische Belange sind in weit höherem Maße zu beachten, als „früher“. Auch haben sich Wildbestände und Jagdmethoden verändert. Damit Jäger diesen Anforderungen gerecht werden können, bietet die Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. eine Ausbildung an, die jagdlich Interessierte auf die Jägerprüfung vorbereitet. Der neue Kurs beginnt am letzten Augustwochenende.

Ein Team engagierter Fachleute bildet die Kursteilnehmer diesen Anforderungen entsprechend aus. Es wird eine Einführung in die wichtigsten technischen, rechtlichen und biologischen Grundlagen der Jagd geboten. Auf dem Schießstandgelände in Linden steht ein Seminarraum mit einer umfangreichen Sammlung und guter technischer Ausstattung zur Verfügung. Hier findet der Unterricht jeweils dienstags und freitags von 19.00 – 22.00 Uhr statt. Samstags wird der Schiessunterricht erteilt oder es werden Reviergänge und Exkursionen angeboten.

Der Kurs gliedert sich in 2 Teile:

Im ersten Teil wird der Umgang mit der Jagdwaffe vermittelt. Zusätzlich wird der Themenkreis „Sicherheit auf der Jagd“ behandelt. Hierzu zählt auch das Thema Wildbrethygiene. Eine Schulung zur Entnahme von Trichinenproben findet ebenfalls in diesem Kursteil statt. Dieser Teil endet mit der Schießprüfung Mitte November.

In den Monaten Dezember und Januar wird kein theoretischer Unterricht erteilt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit als Jagdhelfer bei Gemeinschaftsjagden erste Erfahrungen im Jagdbetrieb zu sammeln.

In den Monaten Februar bis April wird „rund um das Tier“ unterrichtet. Auch der Sachkundenachweis zur Ausübung der Fallenjagd wird in diesem Teil erworben.

Der Kurs endet mit der Jägerprüfung Ende April.

Die Kursgebühr beträgt 600 € *. In diesem Preis sind alle Dienstleistungen der Ausbildung, die nötigen Versicherungen, das Lehrbuch und für den Zeitraum der Ausbildung der Bezug der Fachzeitschrift „Niedersächsischer Jäger“ enthalten.  Hinzu kommen die individuellen Kosten für Munition und die Prüfungsgebühr des Landkreises Uelzen von derzeit 180 €.

Anmeldungen für die Ausbildung nimmt die Geschäftsstelle der Jägerschaft Uelzen entgegen. Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Sönke Meyer 13.06.06




* für Teilnehmer, die anschließend Mitglieder in der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. werden wollen.
Die Kursgebühr für Wiederholer beträgt EUR 300,00.
Die Lehrgangsgebühr für Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die nach bestandener Prüfung nicht Mitglied in der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. werden wollen beträgt EUR 750,00 .

(Änderungen sind vorbehalten)


Anmerkung:
Die Zulassung zur Jägerprüfung ist gem. § 3 VO-Jägerprüfung erst möglich, wenn der Prüfling sechs Monate vor der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet hat.
Zudem muss jeder Prüfungsteilnehmer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, d.h.: Voraussetzung zum Erwerb des Jagdscheines ist (u.a.) die „Unbescholtenheit“. Nur wer Zuverlässig ist, kann zur Prüfung zugelassen werden und auch später eine Jagdwaffe erwerben und führen. Dies ist im Voraus zu bedenken. Die Zuverlässigkeit wird automatisch von der prüfenden Behörde nach Eingang des Prüfungsantrages durch Anfrage im Bundes­zentralregister überprüft.

Anmeldungen für die Ausbildung richten Sie bitte an:

Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V.
Bettina Heukamp
Rockenmühle
29585 Jelmstorf
Tel.: 05823 – 95 393 14
Fax: 05823 – 95 393 15
E-Mail:



Download der 4 für die Anmeldung zum Kurs notwendigen Formulare:

Diese 4 Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben alle an obige Adresse zurückzusenden. Sofern noch Plätze frei sind, ist diese Anmeldung verbindlich.





Informationen für Jungjägerausbilder  02. 02. 2006

Nach § 13 Abs. 8 und § 27 des Waffengesetzes vom 11.10.02 müssen Jagdscheinanwärter/innen eine Berechtigungsbescheinigung in der Ausbildung mit sich führen. Ein Muster dieser Bescheinigung kann hier heruntergeladen werden:                     

Download Berechtigungsbescheinigung                                    




Lehrgangsteilnehmer des Kurses 2009/2010


Lehrgangsteilnehmer des Kurses 2007/2008

Jägerprüfung - aktueller Jahrgang
Lehrgangsteilnehmer des Kurses 2006/2007

Lehrgang 2005/06

Lehrgangsteilnehmer des Kurses 2005/2006





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