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Abrufschein: Die Landesjägerschaft bietet in Zusammenarbeit mit einigen Autoherstellern Ermäßigungen auf den Erwerb von „Jagd“-Fahrzeugen an. Je nach Automarke und Verwendungszweck (dienstl./privat/jagdlich) gibt es unterschiedliche (oder keine) Rabatte. Zum Nachweis der Mitgliedschaft und der Berechtigung zu einer solchen Ermäßigung benötigt man einen Abrufschein, den man in der Landesgeschäftsstelle der Landesjägerschaft in Hannover erhält. (-> Frau Kraatz – Tel. 0511 – 530 430). |
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Adressen:
Adressen der „Funktionsträger“
(Vorstand, Obleute, Hegeringleiter, Schweißhundführer,
Landkreis etc.) findet man in der Rubrik: |
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AG
Junge Jäger: Die
AG Junge Jäger ist ein Zusammenschluss junger Jäger in
der Jägerschaft Uelzen. |
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Anträge: in der Rubrik Formulare kann man sich Anträge zur Mitgliedschaft in der Jägerschaft Uelzen, zur Gruppenhaftpflicht, zur Jungjägerausbildung etc. herunterladen. |
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Aujesky'sche Krankheit: (Juckpest, Pseudowut) Die Aujesky'sch Krankheit (Virusinfektion) ist eine in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche mit (für Hunde) tödlichem Ausgang. Erreger ist das Suide Herpesvirus (SHV-1). Ihren Namen hat diese Krankheit vom ungarischen Tierarzt Aladár Aujesky, der diese Krankheit erstmals beschrieb. Symptome: Starker Juckreiz (am Kopf) bis hin zur Selbstverstümmelung Allesfresser
und Fleischfresser infizieren sich über die
Nahrungsaufnahme. Schweine können sich auch durch
Geschlechtsverkehr infizieren. Hundes stecken sich hauptsächlich
über Kontakt mit Maul- und Nasenschleimhäuten an. Jagdhundebesitzer sollten daran denken, dass sie
Gemeldete Todesfälle durch AK: 2009 - 4 Hunde (Quelle: WuH – 4/2010 S.55 ff) Als aktuelle Information des LAVes dazu bitte folgendes Merkblatt beachten: Merkblatt Laves zu AK hier klicken (Stand Jan 2012)
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Autobahn A 39: Entwurf usw. ---> bitte hier klicken A 39 |
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Bahn- Waffentransport: Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass die Deutsche Bundesbahn den Transport von Waffen unabhängig von der Qualität der Verpackung und Sicherung selbiger nicht gestattet. Wer also auf seiner Jagdreise einen Teil der Strecke mit der Bahn zurücklegen möchte, muss auf diese Möglichkeit verzichten. |
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Blauzungenkrankheit: Allgemeines zur Blauzungenkrankheit und zur Impfung
Die Blauzungenkrankheit kann sehr schnell (perakut) bis zumeist mild verlaufen. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckende sondern von Stechmücken (Culicoides spp.) übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Daneben bilden Rinder ein Reservoir für diesen Erreger, ohne in der Regel selbst zu erkranken. Vorkommen und EinschleppungDie Blauzungenkrankheit (bluetongue disease - BT) kam bisher vor allem in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades (in Europa Griechenland und andere Balkanländer, Italien, Korsika, Spanien, Portugal, Türkei) vor. Durch die globale Erwärmung und die damit verbundene Ausbreitung potenzieller Überträger wird aber inzwischen von einem möglichen Vorkommen bis zum 50. Breitengrad ausgegangen. Die Blauzungenkrankheit ist vor August 2006 in Deutschland noch nie nachgewiesen worden.
Durch
das Gemeinschaftsreferenzlabor für Blauzungenkrankheit in
Pirbright wurde nachgewiesen, dass es
sich bei dem Erreger um den Serotyp 8 handelt, der bisher in der
Europäischen Gemeinschaft noch nicht nachgewiesen wurde.
Dieser Serotyp wurde in der Vergangenheit in Nigeria, Kenia, im
südlichen Afrika sowie in Mittel- und Südamerika
gefunden. Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der BlauzungenkrankheitAm 21. August 2006 wurde in Deutschland erstmalig die Blauzungenkrankheit in sieben Rinder- und zwei Schafbeständen amtlich festgestellt. Seit dem 23. August 2006 ist die Verordnung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit in Kraft, zuletzt geändert am 19. Oktober 2007. Zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Eilverordnung erlassen. Sie sieht folgende Maßnahmen vor:
Link
zu den
Verordnungen:http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/Blauzungenkrankheit/Blauzungenkrankheit-Situationsbericht.html
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung,Landwirtsch. und Verbraucherschutz)
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Cross Compliance: Anderweitige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit der EG-Verordnung Nr. 1782/2003 zu beachten sind. Sie betreffen u.a. den Bereich des Vogelschutzes und die FFH-Richtlinien, ebenso Jagdgenehmigungen, -verbote, und Jagdmethoden.
Die
Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel
wie „Überkreuzeinhaltung [von Verpflichtungen]“)
werden im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige
Verpflichtungen“ bezeichnet und koppeln im Bereich der
Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft ab 2005 die
Prämienzahlungen an Regelungen des Fachrechts.
Die für 2005 durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen beziehen sich auf die folgenden Bereiche:
Die
Informationsbroschüre zu diesem Thema (Cross-Compliance)
-Ausgabe 2006 - liegt im PDF-Format vor.(480 KB) |
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Dunkersche
Muskelegel (DME): Der
DME tritt bei der Trichinenuntersuchung nur als Zufallsbefund
auf. Zur Zeit wird Wildschweinfleisch noch nicht routinemäßig
auf DME untersucht. Das Veterinäramt Uelzen bietet ab März
2012 eine Untersuchung an. Ein Formular für einen Probenantrag zur Untersuchung auf DME finden Sie in der Rubrik »Formulare«. (Jan.2012) |
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Erreichbarkeiten:
Adressen der
„Funktionsträger“ (Vorstand, Obleute,
Hegeringleiter, Schweißhundführer, Landkreis etc.)
findet man in der Rubrik: |
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Feiertagsgesetz
Niedersachsen: Die
gesetzl. Feiertage im Bundesland Niedersachsen sind im FeiertagsG
geregelt. Der Feiertagsschutz gilt von 0 bis 24 Uhr. Wortlaut ohne Gewähr - Die genauen Regelungen lese man im Originalgesetz nach. |
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Formulare:in der Rubrik Formulare kann man sich Anträge zur Mitgliedschaft in der Jägerschaft Uelzen, zur Gruppenhaftpflicht, Einzugsermächtigungen, zur Trichinenprobenentnahme, Sammelwildursprungsschein, zur Jungjägerausbildung , Jagderlaubnisschein , Wildunfallbescheinigung etc. herunterladen. |
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Geflügelpestverordnung: Mit der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) werden die vorangegangenen Geflügelpest-Verordnungen aufgehoben. Durch § 67 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung vom 18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348) werden folgende Verordnungen aufgehoben:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/G/GefluegelpestschutzVO.html
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung,Landwirtsch. und Verbraucherschutz) |
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Hecken beschneiden: Hecken vom 1.März bis 30. September nicht beschneiden: In dieser Zeit ist es untersagt, in der freien Natur Hecken, Gebüsche oder Röhrichte zurückzuschneiden, zu roden oder zu zerstören. Hierdurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. (Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.) |
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Hepatitis
E (HEV):
Die
durchschnittliche Todesrate der Erkrankung ist mit 0,5-4 %
relativ niedrig; bei schwangeren Frauen beträgt sie jedoch
aus bisher ungeklärten Ursachen bis zu 25 %.
Die
derzeit am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass das Virus auch in
Wildschweinen in Deutschland weit verbreitet ist. Hier wurde das
Virus in 22 von 148 untersuchten Tieren (14,9 Prozent)
nachgewiesen, wobei starke regionale Unterschiede festzustellen
waren.
(Quelle:
Information
Nr. 012/2010 des BfR vom 1. März 2010 ) Untersuchungen auf HEV kann man bei folgender Adresse durchführen lassen:
Institut
für Virologie der Ein Formular für einen Probenantrag zur Untersuchung auf HEV finden Sie in der Rubrik »Formulare«. (Jan.2012)
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Hygieneschulung: Im Zuge des neuen Lebensmittelhygienerechtes müssen alle Jäger, die vor dem 1. Februar 1987 die Jägerprüfung abgelegt haben, eine „Hygiene-Schulung“ absolvieren, wenn sie ihr Wildbret zukünftig vermarkten wollen.
Diese
Schulungen finden in unserer Jägerschaft im März und
April 2008 auf Hegeringsebene statt. Termine sind in der Rubrik
„Termine“ zu finden. Für Mitglieder der
Kreisgruppe ist diese Schulung in diesen beiden Monaten
kostenlos; Nichtmitglieder zahlen 25 Euro. Teilnehmer erhalten
eine Teilnahmebescheinigung.
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Jagdverwaltungsprogramm: Auswertungen, Statistiken, Abschusspläne: Zugang und Infos dazu erhält man hier: hier klicken:
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Kirrungen zum Anlocken des Wildes : Gekirrt werden darf nur mit max. 4 kg an bis zu 2 Stellen je 75 ha (zusammenhängende Jagdfläche). Dabei darf Futter nur in geringen Mengen, als artgerechtes Futter (heimische Feld-, Baum- und sonstige Waldfrüchte) und ohne Verwendung von Fütterungseinrichtungen und -behältern ausgebracht werden. Das Kirrfutter ist ausschließlich in der Jagdzeit der zu kirrenden Wildart und ohne jegliche Vorrichtung auf dem Boden auszubringen, erforderlichenfalls mit örtlich vorhandenen natürlichen Materialien abzudecken.
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Kormoranverordnung: Kormorane sind geschützt; Die Kormoranverordnung erlaubt jedoch in Ausnahmefällen und mit örtlichen, zeitlichen und personellen Einschränkungen das Bejagen dieser Tiere an Gewässern mit Teichwirtschaft. (Vergleichen Sie dazu die Niedersächsische Kormoranverordnung vom 20. Okt. 2003 - nachzulesen bei http://www.recht-niedersachsen.de/28100/kormoranvo.htm ). Diese Verordnung tritt am 1.November 2003 in Kraft und mit Ablauf des 31.Oktober 2007 außer Kraft.
Die Kormoranverordnung und die Verordnung zur Änderung der Kormoranverordnung finden Sie hier. (Verlängerung der Kormoranverordnung Okt. 2007) |
Kündigung der Mitgliedschaft: Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.3.2010 wurde §4 (1)2 der Satzung dahingehend geändert, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens zum 30. September zum Ende des Geschäftsjahres in schriftlicher Form an den Vorstand der Jägerschaft zu richten ist. (22.3.2010)
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Kundige
Person /kundiger Jäger: Im
Zuge des neuen Lebensmittelhygienerechtes müssen
alle
Jäger, die vor dem 1. Februar 1987 die Jägerprüfung
abgelegt haben, eine Schulung absolvieren, die Im Oktober 2007 fanden Schulungen der so genannten »Multiplikatoren« im Jägerlehrhof in Springe statt. Auch die Jägerschaft des LK Ue hat einige Mitglieder schulen lassen, die wiederum den Mitgliedern der Jägerschaft ihr Wissen weitergeben werden. Diese Schulungen werden bei uns auf Hegeringsebene geregelt werden. (Nov. 2007) |
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Leinenzwang:Vom 1. April – 15. Juli herrscht für Hunde Leinenzwang, da vorwiegend in diesem Zeitraum das Wild seine Jungen setzt (Brut- und Setzzeit) (Für die Gültigkeit der Inhalte und deren Wortlaut wird keine Haftung übernommen. Der genaue Wortlaut der Verordnungen kann in den zuständigen Ämtern, Behörden und Organisationen eingesehen werden.) |
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Mitteilungsblätter : Seit vielen Jahren gibt es 2 mal jährlich eine Verbandszeitung, -das Mitteilungsblatt der Jägerschaft des Landkreises Uelzen e.V. -, welche aktuelle Verbands-Informationen in die Haushalte der Mitglieder tragen soll. In diesem Mitteilungsblatt werden Verordnungen und Gesetze, neue jagdliche Erkenntnisse, Erinnerungen an alte Zeiten (?), diverse Jubiläen und verschiedenes mehr zusammengetragen, verbunden mit Ergebnissen der unterschiedlichen Meisterschaften im jagdlichen Schiessen, Prüfungserfolgen im Hundewesen und in der Jungjägerausbildung. ---> Mitteilungsblätter |
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N |
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Nachsuche:
Die Nachsuche ist die verantwortungsvollste
Form der Jagdausübung vor dem Gesetz und unserem Verständnis
von Waidgerechtigkeit und Jagdethik! Im LK anerkannte Schweißhundführer finden Sie aufgelistet unter der Rubrik »Kontakt« --> » Erreichbarkeit« |
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Neozon:
Neozoen sind Tierarten, die seit
1492, also seit der Entdeckung Amerikas durch Mithilfe des
Menschen (- gewollt oder ungewollt-) in ein anderes Gebiet
gelangt sind (Neo = neu, zoon = Tierart).
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Nov. 2007
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Notzeit: §32 Abs.1 NjagdG – Eine Notzeit liegt vor, wenn das Wild Not leidet. In solchen Zeiten hat der Jagdschutzberechtigte für eine ausreichende artgerechte Ernährung zu sorgen. (Vgl. § 23 BjagdG, Futternot). Beginn und Ende einer Notzeit werden durch den Kreisjägermeister bekannt gegeben. Die Erklärung hat nicht für das gesamte Zuständigkeitsgebiet des Kreisjägermeisters zu erfolgen, sondern sich konkret auf die betroffenen Bereiche zu beschränken. Ist für einen bestimmten Bereich die Notzeit bekannt gegeben worden, so darf dort nicht gejagt werden, § 32 Abs. 1 Satz 3 NjagdG. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 1 Abs. 4 BjagdG; damit ist weder das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen noch das Fangen von Wild zulässig. Feb. 2010
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P |
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Presse: Veröffentlichungen von und über die Jägerschaft Uelzen und die Jagd im Landkreis Uelzen finden Sie in der Rubrik »Presse« |
Puzzle: Ein kleiner Zeitvertreib für Geduldige...... Puzzle |
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Q |
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Quorren: Balzlaut des Hahnes (Waldschnepfe) |
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R |
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Räude beim Schwarzwild (Sarcoptes-Räude)
-wirtsspezifische Milbenart Schweineräude Sarcoptes scabiei var. suis -Milben Leben nicht auf, sondern in der Haut -sind nur mit dem Mikroskop / großer Lupe zu erkennen -weitere Wildtiere betroffen: Fuchs, Gams, Muffelwild, Marder, Waschbär, aber auch Hund und Mensch Symptome: Milben fressen sich mit Grabgängen durch die Hautschichten. Hierdurch entsteht ein hochgradiger Juckreiz. Der Befall beginnt meistens an Tellern, Haupt, Flanken und Unterbrust. Die Sauen scheuern sich massiv was zu Hautverletzungen und massiver Entzündung führt. Anschließend kommt es zu einer Borken- und Krustenbildung (Hyperkeratose) und Ausfall der Borsten. Die Abwehrfunktion der Haut wird massiv eingeschränkt. Die Tiere sind sehr unruhig. Räudemilbenbefall führt zum Kümmerstatus, Verringerung der Reproduktionsrate, Frischlingsverlusten und bei hochgradigem Befall zum Tod der Tiere. Ansteckung: Ansteckung erfolgt immer durch begattetes Weibchen. Übertragung beim Schwarzwild relativ einfach möglich. Enger Tier zu Tier Kontakt durch Sozialverhalten. Rottenverband liegt eng im Kessel zusammen. Gemeinsame Nutzung von Mahlbäumen. Nicht zu verwertende Stücke oder Schwartenteile mit deutlichem Milbenbefall nicht im Revier belassen (ggf. tief vergraben) -Ansteckungsgefahr für andere Sauen-. Sarcoptes-Milben können sich unter normalen Umständen nur auf einer Tiergattung oder -familie vermehren und somit auch nur dort eine echte Räude verursachen. Die einzelnen Sarcoptes-Arten können zwar auf fremde Wirte überwechseln und bei diesen auch mehr oder weniger ausgeprägte Anzeichen einer Erkrankung hervorrufen, sie können sich dort aber nicht vermehren bzw. dauerhaft ansiedeln. Beim Mensch heißt die Erkrankung Krätze (Scabies). Wir können uns nach sehr innigem Kontakt bei Wildtieren mit einer so genannten Scheinräude (Pseudoscabies) anstecken, die sich häufig selbst limitiert. Aktionsradius der Milben ca. 1 m. Auf der Suche nach einem Wirt orientiert sich die Milbe nach Körperwärme und Geruchsstoffen. Verwertung: Eine Verwertung der Stücke mit leichtem Befall ohne bedenkliche Merkmale am Wildkörper, und ohne Verhaltensaufälligkeiten ist nach eingehender Überprüfung und großflächiger Entfernung der betroffenen Hautstellen durch den Jäger möglich. Bei einem hochgradigen generalisierten Befall mit bedenklichen Merkmalen ist das Stück zu verwerfen. Bei allen unklaren Fällen muss eine amtliche Fleischuntersuchung erfolgen, bevor das Wildbret als Lebensmittel genutzt werden kann. (Dr. Dirk Remien)
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Ringeltauben:
Aufhebung
der Schonzeit für Ringeltauben. - Die aktuell
gültigen Verordnungen zur Aufhebung der Schonzeit für
Ringeltauben im Landkreis Uelzen finden Sie in der Rubrik
»Jagdzeiten«. Bitte beachten Sie, dass diese
Verordnung für Jungtauben gilt und zeitlich
beschränkt ist. |
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Rotwildprojekt
des IWFo : Wissenschaftliche
Untersuchung einer der größten zusammenhängenden
Rotwildpopulation in der Bundesrepublik in Bezug auf deren
Verhalten und Ökologie im Großraum der Lüneburger
Heide durch Ermittlung von Daten mittels sendermarkiertem
Rotwild. Ziel ist die Gewinnung von Kenntnissen über die
besonderen Lebensgewohnheiten des Rotwildes u.a. auch im Hinblick
auf die Konfliktpunkte mit den Straßenführungen. |
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S |
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Schwarzwildnadel: Ab 2009 bietet die Jägerschaft dem engagierten Jäger den Erwerb der Schwarzwildnadel in Bronze, Silber oder Gold an.
Die
Nadel kann durch 10 Schüsse auf den laufenden Überläufer
auf dem Pistolenstand in Linden erworben werden, jeweils 5
Schüsse auf die nach rechts und 5 Schüsse auf die nach
links laufende Scheibe. Die Schießnadel weist ihren Besitzer als »drückjagdtauglichen« Schützen aus, der sich seiner Verantwortung beim Schuss auf flüchtiges Wild bewusst ist. |
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Schweinepest: Klassische Schweinepest (KSP), auch Europäische Schweinepest (ESP) genannt, ist eine Infektionskrankheit, die seit etwa 1833 bekannt ist. Sie ist eine der gefährlichsten Schweinekrankheiten. Wegen der hohen Ansteckung und raschen Ausbreitung gilt sie als Tierseuche; Die Bekämpfung nach einem Ausbruch richtet sich nach der Verordnung der Veterinärbehörden! Die Krankheit ist Anzeigepflichtig!
Anzahl
der Seuchenausbrüche beim Schwarzwild 1993-2004 im LK
Uelzen:
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Schweißhundführer: im LK anerkannte Schweißhundführer finden Sie aufgelistet unter der Rubrik »Kontakt« --> » Erreichbarkeit« |
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T |
Tierärzte im Landkreis Uelzen und Umgebung: Speichern Sie die Telefonnummer Ihres Haustierarztes in Ihr Handy. Er/Sie ist für Sie immer erster/e Ansprechpartner/in. Der tierärztliche Notdienst ist im Landkreis Uelzen in verschiedene Notdienstbezirke aufgeteilt. Sie erhalten jeweils in der Samstags-Ausgabe der AZ einen kompletten Überblick. Wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist, sind darüber hinaus auch am Wochenende und in der Nacht folgende Ärzte ständig dienstbereit: Landkreis Uelzen Tierärztliche
Klinik für Kleintiere Dr. H. Krollpfeiffer Tierärztliche
Praxisgemeinschaft Ebstorf Angrenzende Landkreise Tierklinik
Oerzen Tierklinik
Lüneburg Tierklinik
Munster Tierklinik
Gifhorn Tierklinik
Celle Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wenn Ergänzungen gewünscht, bitte umgehend mitteilen. (Okt.2009)
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Trichinenprobenentnahme: Zur ordnungsgemäßen Entnahme von Trichinenproben ist nur berechtigt, wer im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, an einer amtlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenproben teilgenommen.
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U |
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Unfallverhütungsvorschriften: Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der Bundesverbandes der Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaften gilt seit 01.01.2000 mit entsprechenden Durchführungsanweisungen. Sie gilt für den Umgang mit Waffen, Munition sowie für die Ausübung der Jagd. Ebenso enthält sie besondere Bestimmungen für die Gesellschaftsjagd. Beispiele:
Insbesondere gelten auch die Bestimmungen auf der Rückseite des Jagdscheines!
Ein Verstoß gegen die VSG 4.4 führt dazu, dass sich die Berufsgenossenschaft im Falle einer Inanspruchnahme auf Leistungsfreiheit berufen kann!
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W |
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Waffenaufbewahrung: nach §36 WaffG und §13 AwaffV:
Typ
M = Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder
gleichwertig (Stand 2004 - Informationen ohne Gewähr)
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Waffengesetz: Änderung zum Waffengesetz: Neues Waffenrecht seit 26.03.2008 in Kraft Anscheinswaffen
: Messer
: Wesentliche
Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen
: Erben
: Vorderschaftsrepetierflinten
: Wechsel-
und Austauschläufe, Wechselsysteme und –trommeln : Regelung
zum Transport von Waffen : Zu weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
Link zum Auszug aus dem Bundesgesetzblatt (Gesetzestext): hier klicken (Apr.2008)
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Waldbetretungsrecht:
Wer den Wald betreten und
nutzen darf, wird im
Niedersächsisches
Gesetz für Wald und Landschaftsordnung
geregelt. |
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Waschbären erobern das Land. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums nimmt die Zahl der Waschbären in Niedersachsen stark zu. Dies ist auch den Zahlen des neuen Landesjagdberichtes zu entnehmen. Danach sind in Niedersachsen im vergangenen Jahr mehr als 2400 Waschbären geschossen worden; damit liegt diese Zahl um 50% über der des Vorjahres. Schwerpunkt der Waschbärenpoulation ist dabei Südniedersachsen. Im Landkreis Göttingen wurden 2005 fast 900 Tiere erlegt. Bei der Eroberung Niedersachsens gibt es zu Zeit noch ein starkes Nord-Süd-Gefälle; nach dem Landkreis Göttingen sind die meisten Tiere in den Landkreisen Northeim (521) und Holzminden (394) geschossen worden. Vor 20 Jahren wurden in Niedersachsen nur 1% der heute erlegten Tiere geschossen.
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Ergänzende
Verordnung zur Wildbrethygiene (
Papier des DJV vom 7/2007) |
Wolf: Informationen zum Wolf gibt es hier: bitte hier klicken: |
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X |
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Xenophon: (um 430 v. Chr.) Griechischer Geschichtsschreiber und Schüler des Sokrates. Von ihm stammt das erste Lehrbuch der Jagd: »Über die Kunst der Hundeführung« - »Kynegetikos«. |
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Z |
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Zecke (auch gemeiner Holzbock genannt) .Die achtbeinigen Zecken gehören zu den Milben und befallen Menschen und Tiere. Sie lauern zum Beispiel im hohen Gras, an Sträuchern und im Farn. Dort machen sie ihre dreijährige Entwicklung vom Ei bis zur fertigen Zecke durch.
Jedes der 3 Entwicklungsstadien saugt einmal Blut:
Ist die Zecke erwachsen, so erklimmt sie auf der Suche nach einem Wirt die Pflanzen bis etwa zu einer Höhe von 1 m . Von dort lassen sie sich von vorbeikommenden Lebewesen abstreifen, klettern an diesen höher und können dann stundenlang nach einer geeigneten Stelle für den Biss suchen. Häufig beißen sie in die Kniekehlen, den Beckenbereich sowie Schulter , Kopf und Taille. Der Einstich erfolgt durch die schneidend-stechenden Mundwerkzeuge.
Zecken
produzieren etwa 2000 bis 3000 Eier produzieren zu können.
Nach der Eiablage stirbt das Zeckenweibchen. Die Männchen
sterben nach der Paarung sterben. Die Männchen befallen das
Opfer nur, um auf ein Weibchen zu treffen. Ob sie dabei auch Blut
saugen, ist nicht bekannt.
Von
ihren Wirtstieren (Igeln, Mäusen) erhalten die Zecken auch
die Bakterien der so genannten Borreliose, einer
Krankheit, die auch durch einen Zeckenbiss auf einen Menschen
übertragen werden kann. Die Bakterien halten sich im Darm
der Zecke auf. Damit die Bakterien gar nicht erst in den
menschlichen Körper gelangen, muss man die Zecke sofort
entfernen: am besten mit einer Zeckenzange. Die Bißstelle
muß genau beobachtet werden: tritt eine Rötung ein
(Wanderröte, rötlicher Ring), muss man den Arzt
aufsuchen.
Eine ebenfalls durch den Zeckenbiss verbreitete Erkrankung ist die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine Erkrankung der Hirnhaut und des Gehirns. In Teilen Süddeutschlands ist jede 20. bis 100. Zecke ein möglicher Überträger des Krankheitserregers. Man kann sich von März bis November infizieren. Eine Therapie gegen die FSME gibt es bisher nicht. Es gibt jedoch eine Impfung zum Schutz gegen eine Infektion mit FSME: Mit ihr genießt man bis zu 3 Jahre lang zuverlässigen Schutz. Die Symptome der FSME ähneln zunächst denen einer Grippe. Bei schwerem Verlauf der Krankheit, greifen die Viren auch Hirnhäute, Rückenmark und Gehirn an: Die Folge sind Fieber, Kopfschmerzen, Lähmungen, Zittern, Bewusstseins- und Gleichgewichtsstörungen. Kinder überstehen die Infektion meist problemlos, während etwa jeder dritte erwachsene Infizierte krank wird. Aber nur jeder hundertste Infizierte kann an den Folgen der Infektion sterben.
Es gibt einige »Zecken-Irrtümer«:
Irrtum
1: Zecken lassen sich von Bäumen fallen - Irrtum 2: Die richtige Kleidung ist ein ausreichender Schutz - Richtig ist: Gummistiefel und lange Hosen machen es Zecken zumindest schwerer. Sich ausschließlich auf diesen Schutz zu verlassen, ist aber nicht ausreichend. Abgestreifte Zecken können unbemerkt so lange auf der Kleidung herumkrabbeln, bis sie eine geeignete "Stichstelle" gefunden haben
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